Bundesgericht: Ad-Blocker-Codeänderungen könnten Urheberrechtsproblem

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass das gezielte Anpassen von Webseiten-Code, um Werbung zu blockieren, unter Umständen als Urheberrechtsverletzung gelten kann. Diese Urteilsposition öffnet die Tür zu einer neuen rechtlichen Bewertung von Ad‑Blockern in Deutschland.

Der BGH erklärte, dass das Modifizieren des Quellcodes einer Website eine „verändernde Handlung“ darstellt. Da der Code als urheberrechtlich geschütztes Werk gilt, kann jede Änderung – auch wenn sie lediglich die Anzeige von Werbung verhindert – als unzulässige Bearbeitung angesehen werden. Damit wird die bisherige Annahme, dass Ad‑Blocker lediglich die Anzeige unterdrücken, in Frage gestellt.

Wichtig ist, dass das Urteil keine generelle Verbotsregelung für Ad‑Blocker schafft. Vielmehr warnt es vor möglichen Rechtsrisiken, wenn die Software den Code der Seite verändert. Nutzer und Entwickler sollten sich daher bewusst sein, dass nicht jede Blocker‑Lösung automatisch rechtskonform ist.

Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Ad‑Blocking‑Industrie und für die digitale Rechte‑Debatte in Deutschland. Sie signalisiert, dass die Nutzung von Software, die den Code einer Website verändert, einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedarf und könnte künftig zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.

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