Rechtswahl: Hacker verliert Berufung, Haftstrafe bleibt bestehen
Ein niederländisches Berufungsgericht hat die siebenjährige Haftstrafe eines Hackers aufrechterhalten, der mit infizierten USB‑Sticks die IT‑Systeme eines Hafens manipulierte, um Kokainschmugglern bei der Verlagerung von Containern zu helfen. Trotz seiner Behauptung, dass das Verfahren unfair sei, weil die Polizei seine verschlüsselten Chats gelesen habe, wurde die Berufung abgewiesen.
Der Hacker, der im Jahr 2017 verhaftet wurde, hatte über die USB‑Sticks Malware in die Netzwerke des Hafens eingeschleust und damit die Kontrolle über die Containerbewegungen übernommen. Die Ermittler nutzten die entschlüsselten Nachrichten, um die Hintergründe des Schmuggelnetzwerks zu ermitteln.
Das Gericht stellte fest, dass die polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der Ermittlungen zulässig waren und die Beweislage die Haftstrafe rechtfertigte. Der Fall unterstreicht die Bedeutung von IT‑Sicherheit in kritischen Infrastrukturen und die Grenzen der digitalen Privatsphäre bei strafrechtlichen Ermittlungen.